Statuten der Wiener Sektion der Internationalen Biometrischen Gesellschaft, Region Österreich-Schweiz
- Ziel dieser Sektion ist die Förderung
biometrischer Methoden am Ort der Sektion unter besonderer
Berücksichtigung von Problemen der Anwendung.
- Mitglied der Wiener Sektion ist, wer Mitglied
der Internationalen Biometrischen Gesellschaft ist und schriftlich
seinen Beitritt zur örtlichen Sektion erklärt.
- Für die Grundrechte und -pflichten der
Mitglieder und des Vorstandes der Sektion sind die Satzungen und
Reglemente der Internationalen Biometrischen Gesellschaft sowie die
By-Laws der Region Österreich-Schweiz verbindlich.
- Der Vorstand der Sektion besteht aus dem
Präsidenten, dem Sekretär und dem Kassier. Der Präsident
der Sektion ist Mitglied des Beirates der
österreichisch-schweizerischen Region.
- Der Kassier der Sektion erstellt eine Jahresabschlußrechnung zu Handen des Regionsvorstandes.
- Die Wahl des Vorstandes erfolgt
anläßlich der mindestens einmal in zwei Jahren
stattfindenden Mitgliederversammlung. Das relative Mehr der in der
Mitgliederversammlung Anwesenden entscheidet. Die Amtsperiode des
Präsidenten der Sektion sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
- Mindestens einmal in zwei Jahren berichtet
der Vorstand - anläßlich einer Mitgliederversammlung der
Region - über seine Tätigkeit.
- Die Sektion hat keine finanziellen Ansprüche oder Verpflichtungen an die Region.
Anmerkung:
Da die Wiener Sektion keine Mitgliedsbeiträge einhebt und
über keine geregelte finanzielle Basis verfügt, wurde die
Funktion des Kassiers aufgelöst.